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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand Mai 2020
§ 1 Art und Umfang der Leistung
Die Firma Klaaglas CleanService GmbH (Auftragnehmer = AN) verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen (außer Feiertagen) durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt AN Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (schriftliches Angebot) Email, Whatsapp, und dessen Annahme durch AN zustande.
§ 3 Vertragsbeginn, Vertragskündigung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen vereinbart.
3.3 Der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
3.4 Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.
3.5 Auftragnehmer kann jederzeit die beauftragten Tätigkeiten einstellen. Mögliche Gründe können sein: Verstoß gegen behördliche Auflagen; gegen etwaige Richtlinien von Innungen oder ähnlicher Institutionen oder wegen vom Angebot abweichender Starkverschmutzung (fehlende Kostendeckung für Mehraufwand) etc. Die bis zum Zeitpunkt der Arbeitsbeendigung bereits erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten. Bei einer pauschal beauftragten Leistung wird der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig. Ergibt sich im Laufe einer bereits begonnenen Reinigungstätigkeit die Erkenntnis, dass der Auftrag nicht entsprechend dem im Angebot vereinbarten Verschmutzungsgrad entspricht, so kann die Klaaglas CleanService GmbH vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Änderung / Preis- und Leistungsanpassung des Auftrages zustimmt.
§ 4 Auftragsstornierungen
4.1 Wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird und die Dienstleistungen nicht wie vereinbart erbracht werden kann, so wird dennoch die vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt.
4.2 Auftragsstornierungen bei einen bereits durch den Auftraggeber bestätigten Fensterreinigung/Glasreinigung Termin sind 5 Werktage vor dem Einsatztermin kostenlos. Wird ein Einsatz unter 24. Std. vor Einsatzbeginn storniert oder den Erfüllungsgehilfen des Dienstleister nicht der Zugang zum Reinigungsobjekt gewährleistet, entsteht eine Gebühr von 100% des Auftragswertes.
§ 5 Haftung
5.1 Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Die Meldung des Schadens muss in schriftlicher Form (E-Mail, Postweg) erfolgen.
5.2 Haftungsausschluss für die Glasreinigung: Auf der Grundlage einer herstellungsbedingten Oberflächenbeschaffenheit (z.B. von beschichtetem Glas und/oder vorgespannten ESG-Gläsern) können durch die realisierte Fensterreinigung bereits vorhandene Schäden (zum Beispiel durch Verschmutzung verdeckt) sichtbar werden oder (trotz fachgerechter Säuberung) neue Kratzer entstehen. Für Glasschäden, wie zum Beispiel Verätzungen, Kratzer, Schürfe usw., die bei der Reinigung von beschichteten Gläsern und/oder vorgespannten ESG-Gläsern entstehen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Gleiches gilt für Schäden die möglicherweise im Zusammenhang mit zuvor realisierten Arbeiten anderer Unternehmen oder Privatpersonen verursacht wurden.
5.3 Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Netto- = Bruttopreise.
§ 7 Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb 7-Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Skontoabzüge werden, wenn nicht gesondert auf Rechnung ausgewiesen, nicht anerkannt.
7.2 Mahnungen werden dem Auftraggeber mit einem Betrag in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung gestellt. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Dienstleister berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 8 Abwerbung
8.1 Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Erfüllungsgehilfen des Dienstleiters stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem oder die Beeinflussung der Erfüllungsgehilfen des Dienstleiters zu sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, die Erfüllungsgehilfen nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am Objekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu beschäftigen.
8.2 Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Erfüllungsgehilfe nicht in die Dienste des Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.
8.3 Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2500 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. an den AN zur Zahlung fällig. Diese Klausel hat auch 6 Monate lang nach Kündigung des Auftrages Gültigkeit. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, die Angemessenheit der Vertragsstrafe im Zweifelsfall vom zuständigen Gericht prüfen zu lassen. Die Geltendmachung einer höheren Schadensersatzes, der im Einzelfall nachzuweisen ist, bleibt den Dienstleiters vorbehalten.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
§ 10 Datenschutz
Die Fensterputzfirma Klaaglas verwendet personenbezogenen Daten von Kunden nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen oder einer vom Kunden erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligung. Bezüglich der Details zum Umgang mit personenbezogenen Daten wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
§ 11 Änderungsklausel
Der Dienstleiter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Dienstleiter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Auftraggebers.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Rostock.
12.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
Bad Doberan, 05. Mai 2020
Klaaglas CleanService GmbH, Geschäftsführerin Nicole Herrmann